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All main topics / Jura / alle Lerngebiete / Jura
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Nach welchen Regeln ist allgemein die Bürgschaft von anderen möglicherweise von den Parteien gewählten Sicherungsinstituten abzugrenzen?
Die Abgrenzung verläuft insgesamt nach den allgemeinen Regeln. Insbesondere gilt hier auch falsa demonstratio non nocet, so dass die von den Parteien gewählte Bezeichung nicht allein maßgeblich ist. Entscheidend ist der durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) zu ermittelnde Zweck der Sicherung. Im Zweifel sollte jedoch von einer Bürgschaft ausgegangen werden, da der Sicherungsgeber hier am umfassendsten geschützt ist, beispielsweise durch das Schriftformerfordernis (§ 766 BGB).
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Author: StanleyKubrick
Main topic: Jura
Topic: alle Lerngebiete
Published: 15.05.2010

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