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Abzahlungsgeschäft nach dem KSchG ( Ratenkredit)
Um den Käufer bei Verbrauchergeschäften vor Überschuldung zu schützen, sieht das KSchG folgendes vor:
- nach der Erbringung der Leistung des Unternehmers ist eine Anzahlung und mindestens zwei weitere Teilzahlungen zu vereinbaren
- der Barzahlungspreis darf € 25.000,- nicht überschreiten
- es muss sich um eine bewegliche, körperliche Sache handeln
folgende Regelungen:
- Vertrag über das Abzahlungsgeschäft muss schriftlich erfolgen (Ratenbrief). Dieser muss enthalten: Barzahlungspreis und Gesamtentgeld inkl. Zinsen und Spesen, Höhe der Anzahlungen und der Teilzahlungen und Fälligkeiten, sowie ob ein Wechsel als Sicherheit vereinbart wurde
- bei Bestellungen bis € 220,- muss die Anzahlung mind 10%, bei Bestellungen über € 220,- mind. 20% ausmachen
- Laufzeit max. 5 Jahre
- nach der Erbringung der Leistung des Unternehmers ist eine Anzahlung und mindestens zwei weitere Teilzahlungen zu vereinbaren
- der Barzahlungspreis darf € 25.000,- nicht überschreiten
- es muss sich um eine bewegliche, körperliche Sache handeln
folgende Regelungen:
- Vertrag über das Abzahlungsgeschäft muss schriftlich erfolgen (Ratenbrief). Dieser muss enthalten: Barzahlungspreis und Gesamtentgeld inkl. Zinsen und Spesen, Höhe der Anzahlungen und der Teilzahlungen und Fälligkeiten, sowie ob ein Wechsel als Sicherheit vereinbart wurde
- bei Bestellungen bis € 220,- muss die Anzahlung mind 10%, bei Bestellungen über € 220,- mind. 20% ausmachen
- Laufzeit max. 5 Jahre
Tags: Kaufvertrag
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