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In welchem Verhältnis zueinander stehen Staat, Bund und Länder?
Der Staat kann sowohl den Bund bezeichnen, wie auch die Länder. Man kann also keinen der Begriffe synonym verwenden. Der Bund besteht aus den Ländern.
-> Die Bundesrepublik ist „föderal“ organisiert: Die einzelnen Staaten (Länder) bilden den Gesamtstaat (Bund).
Das Grundgesetz regelt, wer wofür zuständig ist. Beide Instanzen können staatliche Aufgaben wahrnehmen.
-> Die Bundesrepublik ist „föderal“ organisiert: Die einzelnen Staaten (Länder) bilden den Gesamtstaat (Bund).
Das Grundgesetz regelt, wer wofür zuständig ist. Beide Instanzen können staatliche Aufgaben wahrnehmen.
Flashcard info:
Author: Zechem
Main topic: Bildungswissenschaften
Topic: Einführung
School / Univ.: FernUniversität Hagen
City: Hagen
Published: 09.04.2010