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Welche Rechtsfolge würde sich ergeben, wenn eine gesetzliche Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung gegen das Gebot der Bestimmtheit verstieße?
Die Verordnungsermächtigung wäre wegen Verstoßes gegen Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG nichtig, folgerichtig wären auch die Verordnungen nichtig, die auf der Grundlage dieser Ermächtigung erlassen worden sind.
Flashcard info:
Author: StanleyKubrick
Main topic: Jura
Topic: alle Lerngebiete
Published: 15.05.2010