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Wer kann alles eine Wahl anfechten?
3 Wahlberechtigte Arbeitnehmer, jede im Betrieb ansässige Gewerkschaften und Arbeitgeber.
§19 BetrVG
(2) Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.
§19 BetrVG
(2) Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.
Tags:
Source: §19, Abs. 2, BetrVG
Source: §19, Abs. 2, BetrVG
Flashcard info:
Author: CoboCards-User
Main topic: Recht
Topic: Arbeitsrecht
School / Univ.: DHBW Stuttgart
City: Stuttgart
Published: 10.02.2016