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7.) Welche Stufen der Stärke von verschiedenen Arten von Belegen gibt es und wie bevorzugt man einen vor dem anderen (arab. Tardschih)?
Wenn man einen Sachverhalt untersuchen will, geht man folgendermaßen vor:
1. zunächst schaut man, ob es diesbezüglich einen IDSCHMA gibt. Falls dies der Fall ist, dann hat man bereits die Lösung gefunden. Denn wenn auch eine Stelle aus dem Koran oder der Sunna diesem idschma widerspricht, so weiss man, dass diese Stelle aus Koran oder Sunna abrogiert ist odr man sie auf eine andere Weise verstehen muss, dh dass sie durch eine andere Stelle richtig erläutert (muawwal) wird.
Dies ist so, dass ein idschma ein hundertprozentiger Beleg ist, für den es weder eine Abrogation gibt, und der auch nicht auf eine andere Weise zu verstehen ist, da das genaue Verständnis eines Idschma bereits klar ist-dh er wird nicht erst durch einen Offenbarungstext oder einen anderen idschma richtig erläutert.
2. Wenn durch 1 noch keine Lösung gefunden wurde, schaut man in den KORAN und in die MUTAWATIR HADITHE
Diese beiden Quelle stehen auf einer Stufe der Stärke, weil beide huntertprozentige Beweise sind. Unauflösbare Widersprüchlichkeiten zwischen zwei dieser hundertprozentigen Beweise sind nur vorstellbar, wenn einer der beiden abrogiert ist.
Ein Widerspruch zw. Einer dieser beiden Quellenarten (Koran und mutawatir Sunna) und einem Sunna-Text, der nicht mutawatir überliefert ist, der also keinen hundertprozentigen Beleg darstellt, ist nicht als Widerspruch zu beachten, da hier ein sicherer Beleg einem nicht hundertprozentigen sicheren Beleg gegenübersteht. Damit würde Wissen Zweifel gegenüberstehen (Dies ist die Aussage von Ibn Qudama al Maqdisi , es gibt dazu aber auch andere Ansichten)
In solch einem Fall wir der sichere Beleg genommen und der nicht hundertprozentig sichere verworfen.
Allerdings kann man noch eine Bevorzugung machen aufgrund der Art und Weise, wie eine Bestimmung aus dem einen und auf welche Art und Weise eine Bestimmung aus dem anderen Koranvers gemacht wurde.So wiegt z.B. die ibarat an nass-Bedeutung des einen Koranverses stärker als die iqtida an-nass-Bedeutung es anderen.
3. Wenn durch 2. noch kene Lösung gefunden wurde , schaut man sich die NICHT MUTAWATIR HADITHE an, dh.h die ncht in allen Überlieferergenerationen von vielen verschiedenen Personen überliefert wurden. (ahad Hadith)
Falls ein solcher Hadith die Bestimmung für einen Spezialfall (khass) beschreibt und einer allgemein gehaltenen (am) Bestimmung aus Koran und mutawatir Sunna dem Äußeren nach widerspicht, so geht man entsprechend dem vor, wie es in Abschnitt 1.5.6.3.“Allgemeingültig formulierte (am) text aus mutawatir-Offenbarungstexten und als nur für eingeschränkte Fälle gültig formulierte (khass) Texte aus der nicht-mutawatir überlieferten Sunna“ beschrieben wurde.
Falls man sich zwei widersprechende ahad Hadithe hat, gibt es folgende Möglichkeiten:
a. Einer der beiden Hadithe ist eine Lüge, dh. Es war ein erfundener Hadith, den der Überlieferer erfunden hat und dem Propheten sas in den Mund gelegt hat.
b. Man kann die beiden Hadithe dadurch in Einklang bringen, indem man sie dahingehend betrachtet, dass sie für versch. Fälle herabgesandt wurden.
c. Einer der beiden zugrunde liegenden Offenbarungstexte ist abrogiert.
Wenn man die beiden Hadithe weder in Einkalng bringen noch eine Abrogation nachweisen kann muss man versuchen, einen Hadith dem anderen vorzuziehen (tardschih), dh nachweisen, dass ein Hadith ein stärkeres Gewicht hat als der andere.
4. Falls durch 3. noch keine Lösung gefunden wurde, schaut man sich vorhandene ANALOGIESCHLÜSSE an, die aus den Offenbarungstexten abgeleitet wurden bzw. man versucht selber einen Analogieschluß aufgrund von Offenbarungstexte zu machen.
Falls sich zwei Analogieschlüsse finden bzw. man zwei versch. Analogieschlüsse machen kann, die sich widersprechen, versucht man einen dem anderen vorzuziehen.
Zu erwähnen ist,dass es unter den Gelehrten in Details unterschiedliche Ansichten gibt, wie man den Vorzug eines Belegs vor dem anderen vornimmt. Deswegen kann es durchaus sein, dass die oben beschriebene Vorgehensweise leicht von der in anderen Büchern des Usul al Fiqh beschriebenen Vorgehensweise abweicht.
1. zunächst schaut man, ob es diesbezüglich einen IDSCHMA gibt. Falls dies der Fall ist, dann hat man bereits die Lösung gefunden. Denn wenn auch eine Stelle aus dem Koran oder der Sunna diesem idschma widerspricht, so weiss man, dass diese Stelle aus Koran oder Sunna abrogiert ist odr man sie auf eine andere Weise verstehen muss, dh dass sie durch eine andere Stelle richtig erläutert (muawwal) wird.
Dies ist so, dass ein idschma ein hundertprozentiger Beleg ist, für den es weder eine Abrogation gibt, und der auch nicht auf eine andere Weise zu verstehen ist, da das genaue Verständnis eines Idschma bereits klar ist-dh er wird nicht erst durch einen Offenbarungstext oder einen anderen idschma richtig erläutert.
2. Wenn durch 1 noch keine Lösung gefunden wurde, schaut man in den KORAN und in die MUTAWATIR HADITHE
Diese beiden Quelle stehen auf einer Stufe der Stärke, weil beide huntertprozentige Beweise sind. Unauflösbare Widersprüchlichkeiten zwischen zwei dieser hundertprozentigen Beweise sind nur vorstellbar, wenn einer der beiden abrogiert ist.
Ein Widerspruch zw. Einer dieser beiden Quellenarten (Koran und mutawatir Sunna) und einem Sunna-Text, der nicht mutawatir überliefert ist, der also keinen hundertprozentigen Beleg darstellt, ist nicht als Widerspruch zu beachten, da hier ein sicherer Beleg einem nicht hundertprozentigen sicheren Beleg gegenübersteht. Damit würde Wissen Zweifel gegenüberstehen (Dies ist die Aussage von Ibn Qudama al Maqdisi , es gibt dazu aber auch andere Ansichten)
In solch einem Fall wir der sichere Beleg genommen und der nicht hundertprozentig sichere verworfen.
Allerdings kann man noch eine Bevorzugung machen aufgrund der Art und Weise, wie eine Bestimmung aus dem einen und auf welche Art und Weise eine Bestimmung aus dem anderen Koranvers gemacht wurde.So wiegt z.B. die ibarat an nass-Bedeutung des einen Koranverses stärker als die iqtida an-nass-Bedeutung es anderen.
3. Wenn durch 2. noch kene Lösung gefunden wurde , schaut man sich die NICHT MUTAWATIR HADITHE an, dh.h die ncht in allen Überlieferergenerationen von vielen verschiedenen Personen überliefert wurden. (ahad Hadith)
Falls ein solcher Hadith die Bestimmung für einen Spezialfall (khass) beschreibt und einer allgemein gehaltenen (am) Bestimmung aus Koran und mutawatir Sunna dem Äußeren nach widerspicht, so geht man entsprechend dem vor, wie es in Abschnitt 1.5.6.3.“Allgemeingültig formulierte (am) text aus mutawatir-Offenbarungstexten und als nur für eingeschränkte Fälle gültig formulierte (khass) Texte aus der nicht-mutawatir überlieferten Sunna“ beschrieben wurde.
Falls man sich zwei widersprechende ahad Hadithe hat, gibt es folgende Möglichkeiten:
a. Einer der beiden Hadithe ist eine Lüge, dh. Es war ein erfundener Hadith, den der Überlieferer erfunden hat und dem Propheten sas in den Mund gelegt hat.
b. Man kann die beiden Hadithe dadurch in Einklang bringen, indem man sie dahingehend betrachtet, dass sie für versch. Fälle herabgesandt wurden.
c. Einer der beiden zugrunde liegenden Offenbarungstexte ist abrogiert.
Wenn man die beiden Hadithe weder in Einkalng bringen noch eine Abrogation nachweisen kann muss man versuchen, einen Hadith dem anderen vorzuziehen (tardschih), dh nachweisen, dass ein Hadith ein stärkeres Gewicht hat als der andere.
4. Falls durch 3. noch keine Lösung gefunden wurde, schaut man sich vorhandene ANALOGIESCHLÜSSE an, die aus den Offenbarungstexten abgeleitet wurden bzw. man versucht selber einen Analogieschluß aufgrund von Offenbarungstexte zu machen.
Falls sich zwei Analogieschlüsse finden bzw. man zwei versch. Analogieschlüsse machen kann, die sich widersprechen, versucht man einen dem anderen vorzuziehen.
Zu erwähnen ist,dass es unter den Gelehrten in Details unterschiedliche Ansichten gibt, wie man den Vorzug eines Belegs vor dem anderen vornimmt. Deswegen kann es durchaus sein, dass die oben beschriebene Vorgehensweise leicht von der in anderen Büchern des Usul al Fiqh beschriebenen Vorgehensweise abweicht.
Flashcard info:
Author: CoboCards-User
Main topic: Usul al Fiqh
Topic: Teil 2 & 3
School / Univ.: Dafk
Published: 21.08.2017