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Gefahrenkennzeichnung ?
Wenn Sie am Gleis entlang gehen und eine Gefahrenmarkierung ( Gelb/ Schwarz oder weiß/ orange ) sehen dann ist der Sicherheitsabstand von 0.5 m zwischen Schienenfahrzeugen und Teile der Umgebung nicht gegeben.
(Masten, Geländer, Bauwerke )
Bei der vorbei fahrt von Schienenfahrzeugen darf sich niemand zwischen den Gekennzeichneten Stellen und dem Fahrbereich aufhalten.
(Masten, Geländer, Bauwerke )
Bei der vorbei fahrt von Schienenfahrzeugen darf sich niemand zwischen den Gekennzeichneten Stellen und dem Fahrbereich aufhalten.