Die Aktivierungskriterien nach dem HGB
Es handelt sich um ein
- Wirtschaftliches Gut (Objekt ist nützlich und knapp)
- das einzeln bewertbar ist (Objekt ist selbstständig bewertbar)
- und einzeln verwertbar ist (konkret: einzeln veräußerbar; abstrakt: kann ohne veräußerbar zu sein, zur Schuldendeckung verwertet werden und ist bilanziell greifbar)
- Wirtschaftliches Gut (Objekt ist nützlich und knapp)
- das einzeln bewertbar ist (Objekt ist selbstständig bewertbar)
- und einzeln verwertbar ist (konkret: einzeln veräußerbar; abstrakt: kann ohne veräußerbar zu sein, zur Schuldendeckung verwertet werden und ist bilanziell greifbar)
Was darf nach HGB passiviert werden?
- Alle Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) müssen
- Verbindlichkeit muss als solche passiviert werden, wenn dem Grunde und der Höhe nach sichere Verpflichtungen geg. dritten bestehen
- Rückstellungen und weitere Posten (RAP, passive latente Steuern) müssen angesetzt werden, da gesetzliche Regelung die P. vorschreibt.
- Verbindlichkeit muss als solche passiviert werden, wenn dem Grunde und der Höhe nach sichere Verpflichtungen geg. dritten bestehen
- Rückstellungen und weitere Posten (RAP, passive latente Steuern) müssen angesetzt werden, da gesetzliche Regelung die P. vorschreibt.
Voraussetzungen für Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
- Verpflichtung gegenüber Dritten
- Ungewissheit dem Grunde und/ oder der Höhe nach
- Drohende Inanspruchnahme aus der Verpflichtung
- wirtschaftliche Belastung/ zukünftige Bruttovermögensminderung
- rechtliche Entstehung und/ oder wirtschaftliche Verursachung am Bilanzstichtag
- Ungewissheit dem Grunde und/ oder der Höhe nach
- Drohende Inanspruchnahme aus der Verpflichtung
- wirtschaftliche Belastung/ zukünftige Bruttovermögensminderung
- rechtliche Entstehung und/ oder wirtschaftliche Verursachung am Bilanzstichtag
Passivierungsverplichtung bei...
sicheren Drittverpflichtungen
- (dem Grunde und er Höhe nach sichere, rechtliche oder faktische Verpflichtungen geg. Dritten, die zu einer wirtschaftl. Belastung führt)
Rückstellung mit Passivierungspflicht
- Rückstellung für ungewisse Verb.
- Rückst. für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
- Aufwandsrückstellungen für unterl. Instandhaltungen
- Aufwandsrückstell. für Abraumbeseitigung
sonstiger Posten mit Passivierungspflicht
- Passiver RAP
- Passive latente Steuern
- (dem Grunde und er Höhe nach sichere, rechtliche oder faktische Verpflichtungen geg. Dritten, die zu einer wirtschaftl. Belastung führt)
Rückstellung mit Passivierungspflicht
- Rückstellung für ungewisse Verb.
- Rückst. für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
- Aufwandsrückstellungen für unterl. Instandhaltungen
- Aufwandsrückstell. für Abraumbeseitigung
sonstiger Posten mit Passivierungspflicht
- Passiver RAP
- Passive latente Steuern
Aktivierung von Financial Leasing Gütern
- im Regelfall bei Leasinggeber
beim Leasingnehmer, wenn
- Verlängerungs- oder Kaufoption vereinbart ist, die Leasingnehmer einen wesentlichen Vorteil bringt
- Grundmietzeit und betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer annähernd gleich lang sind
- Spezialleasingverträge über Gegenstände, die Nutzung nur durch Leasingnehmer ermöglichen
beim Leasingnehmer, wenn
- Verlängerungs- oder Kaufoption vereinbart ist, die Leasingnehmer einen wesentlichen Vorteil bringt
- Grundmietzeit und betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer annähernd gleich lang sind
- Spezialleasingverträge über Gegenstände, die Nutzung nur durch Leasingnehmer ermöglichen
Grundsätze der Aktivierung: IFRS vs. HGB
Aktivierung nach IFRS | Aktivierung nach HGB |
Vermögenswert (Asset) Vermögenswert liegt vor, wahrscheinlicher Zufluss von künftigem wirtschaftlichem Nutzen und verläss bewertbare Anschaffungs- oder Herstellungskosten | Vermögensgegenstand (VG) Wirtschaftliches Gut, einzeln bewertbar, einzeln verwertbar und kein Aktivierungsverbot |
RAP nach Konzept der Periodenabgrenzung anzusetzen, sofern Vermögenswert-Definition/ -Ansatzvoraussetzungen erfüllt | RAP Grds. Ausgabe vor dem Bilanzstichtag und Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag |
IFRS - Annahmen und Anforderungen
Annahmen:
- Grundsatz der Periodenabgrenzung
- Grundsatz der Unternehmensfortführung
Qualitative Anforderungen:
- Verständlichkeit
- Relevanz
- Verlässlichkeit
- Vergleichbarkeit
Nebenbedingungen:
- zeitnahe Berichterstattung
- Abwägung von Kosten und Nutzen von bereitgestellten Infos
- Abwägung der versch. qualitat. Anforderungen an den Abschluss
- Grundsatz der Periodenabgrenzung
- Grundsatz der Unternehmensfortführung
Qualitative Anforderungen:
- Verständlichkeit
- Relevanz
- Verlässlichkeit
- Vergleichbarkeit
Nebenbedingungen:
- zeitnahe Berichterstattung
- Abwägung von Kosten und Nutzen von bereitgestellten Infos
- Abwägung der versch. qualitat. Anforderungen an den Abschluss
HGB - Rechenschaftsgrundsätze der GoB
Rahmengrundsätze:
- Richtigkeit und Willkürfreiheit
- Klarheit
- Vollständigkeit
- Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
Definitionsgrundsätze:
- Realisationsprinzip und Anschaffungswertprinzip
- Abgrenzung der sache und der Zeit nach
- Imparitätsprinzip
Ergänzende Grundsätze:
- Stetigkeit, Vergleichbarkeit
- Vorsichtsprinzip
- Richtigkeit und Willkürfreiheit
- Klarheit
- Vollständigkeit
- Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
Definitionsgrundsätze:
- Realisationsprinzip und Anschaffungswertprinzip
- Abgrenzung der sache und der Zeit nach
- Imparitätsprinzip
Ergänzende Grundsätze:
- Stetigkeit, Vergleichbarkeit
- Vorsichtsprinzip
Tags: -
Source:
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Die drei Methoden der Mengenerfassung im Rechnungswesen
Inventurmethode:
- Ermittlung des Endbestandes auf Grund einer körperlichen Bestandsaufnahme durch Zählen, Messen, Wiegen...
- Berechnung des Verbrauchs durch: Verbrauch = Anfangsbestand + Zugänge - Endbestand
- nur diese Methode ist, da sie tatsächliche Werte nachweist handelsrechtlich zur Ermittlung des Endbestandes zulässig
Skontrationsmethode:
- Erfassung des Verbrauchs mittels Materialentnahmescheinen:
(Verbrauch = Summe der Abgänge lt. Materialentnahmescheine)
- Endbestand = Anfangsbestand + Zugänge - Verbrauch
Retrograde Methode:
- Berechnung des Verbrauchs aufgrund des Produktionsprogramms des Unternehmens
- Verbrauch entspricht der Summe der Menge der erzeugten Produkte mal dem benötigtem Material
- Endbestand = Anfangsbestand + Zugänge - Verbrauch
- Ermittlung des Endbestandes auf Grund einer körperlichen Bestandsaufnahme durch Zählen, Messen, Wiegen...
- Berechnung des Verbrauchs durch: Verbrauch = Anfangsbestand + Zugänge - Endbestand
- nur diese Methode ist, da sie tatsächliche Werte nachweist handelsrechtlich zur Ermittlung des Endbestandes zulässig
Skontrationsmethode:
- Erfassung des Verbrauchs mittels Materialentnahmescheinen:
(Verbrauch = Summe der Abgänge lt. Materialentnahmescheine)
- Endbestand = Anfangsbestand + Zugänge - Verbrauch
Retrograde Methode:
- Berechnung des Verbrauchs aufgrund des Produktionsprogramms des Unternehmens
- Verbrauch entspricht der Summe der Menge der erzeugten Produkte mal dem benötigtem Material
- Endbestand = Anfangsbestand + Zugänge - Verbrauch
Notwendige Bestandteile eines Inventars
- Tag der Aufnahme
- Lagerorte
- Bezeichnung der Vermögensgegenstände
- Mengen der Vermögensgegenstände
- Werte je Einheit eines Vermögensgegenstandes und Gesamtwert je Posten
- Hinweise auf Unterlagen zur Nachprüfung der Inventurwerte der einzelnen Vermögensgegenstände
- Handzeichen, der aufnehmenden Sachbearbeiter
- Lagerorte
- Bezeichnung der Vermögensgegenstände
- Mengen der Vermögensgegenstände
- Werte je Einheit eines Vermögensgegenstandes und Gesamtwert je Posten
- Hinweise auf Unterlagen zur Nachprüfung der Inventurwerte der einzelnen Vermögensgegenstände
- Handzeichen, der aufnehmenden Sachbearbeiter
Zwecke der Rechnungslegung - Rechenschaft
- ermöglicht durch Dokumentation.
- gegenüber Unternehmensleitung und Dritten
- über: Vermögen, Schulden, RAP, Aufwendungen, Erträge
- entsprechend dem Grundsatz der Kapitalerhaltung, durch Ermittlung eines vorsichtig bemessenen ausschüttungsfähigen Gewinns
- Ausschüttungsregelungen nach HGB
Ausschüttungssperre und Mindestausschüttung
- gegenüber Unternehmensleitung und Dritten
- über: Vermögen, Schulden, RAP, Aufwendungen, Erträge
- entsprechend dem Grundsatz der Kapitalerhaltung, durch Ermittlung eines vorsichtig bemessenen ausschüttungsfähigen Gewinns
- Ausschüttungsregelungen nach HGB
Ausschüttungssperre und Mindestausschüttung
IFRS vs. HGB
vorgegeben durch:
- HGB: deutschen Gesetzgeber
- IFRS: International Accounting Standards Board (IASB)
relevant für steuerliche Gewinnermittlung?
- HGB: ja
- IFRS: nein
IFRS: Case law - Einzelsachverhaltsregelungen
HGB: Code law - allgemeingültige Regelungen
Hauptadressaten:
- HGB: Gläubiger(schutz) --> vorsichtige Gewinnermittlung
- IFRS: orientieren sich an Informationsbedürfnissen von Investoren
HGB gilt für einzelne U. aller Rechtsformen und für Konzerne
IFRS gilt für einzelne U. und Konzerne mit Schwerpunkt auf kapitalmarktorientierte Konzerne
- HGB: deutschen Gesetzgeber
- IFRS: International Accounting Standards Board (IASB)
relevant für steuerliche Gewinnermittlung?
- HGB: ja
- IFRS: nein
IFRS: Case law - Einzelsachverhaltsregelungen
HGB: Code law - allgemeingültige Regelungen
Hauptadressaten:
- HGB: Gläubiger(schutz) --> vorsichtige Gewinnermittlung
- IFRS: orientieren sich an Informationsbedürfnissen von Investoren
HGB gilt für einzelne U. aller Rechtsformen und für Konzerne
IFRS gilt für einzelne U. und Konzerne mit Schwerpunkt auf kapitalmarktorientierte Konzerne
Aufstellungsplicht für Nicht-Kapitalgesellschaften
Jahresabschluss (Gliederungsschemen nicht vorgeschrieben):
- Bilanz
- GuV
Aufstellungsfrist: innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit
Jahresabschluss hat den GoB zu entsprechen
Prüfungspflicht druch Wirtschaftsprüfer im Vergleich: nein
Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses und des Lageberichts: nein
- Bilanz
- GuV
Aufstellungsfrist: innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit
Jahresabschluss hat den GoB zu entsprechen
Prüfungspflicht druch Wirtschaftsprüfer im Vergleich: nein
Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses und des Lageberichts: nein
Aufstellungspflicht für Kapitalgesellschaften
Jahresabschluss (Gliederungsschemen vorgeschrieben):
- Bilanz
- GuV
- Anhang
Lagebericht
Aufstellungsfrist: 3Monate
Jahresabschluss hat unter Berücksichtigung der GoB ein tatsächliches Verhältnis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln
Prüfungspflicht druch Wirtschaftsprüfer im Vergleich: ja
Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses und des Lageberichts: ja
- Bilanz
- GuV
- Anhang
Lagebericht
Aufstellungsfrist: 3Monate
Jahresabschluss hat unter Berücksichtigung der GoB ein tatsächliches Verhältnis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln
Prüfungspflicht druch Wirtschaftsprüfer im Vergleich: ja
Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses und des Lageberichts: ja
Handelsrechtliche Rechnungslegung - Unternehmensformen
Kapitalgesellschaften: groß, mittel, klein; besondere Regeln für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften
Kapitalistische (haftungsbeschränkte) Personengesellschaften
- Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter unterliegen den Vorschriften für Kapitalgesellschaften
- Bsp. GmbH&Co KG
Genossenschaften
- werden im Wesentlichen wie große Kapitalg. behandelt
PubIG-Gesellschaften
- unter Publizitätsgesetz Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufmänner die Bilanzsumme >65 Mio.; Umsatzerlöse >130 Mio.; mehr als 5000 Beschäftigte;
- wie große kapitalgesellschaften
kleine Einzelkaufleute
- zwei aufeinander folgende Geschäftsjahre weniger als 500.000€ Umsatzerlöse und 50.000€ Jahresüberschuss
Kapitalistische (haftungsbeschränkte) Personengesellschaften
- Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter unterliegen den Vorschriften für Kapitalgesellschaften
- Bsp. GmbH&Co KG
Genossenschaften
- werden im Wesentlichen wie große Kapitalg. behandelt
PubIG-Gesellschaften
- unter Publizitätsgesetz Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufmänner die Bilanzsumme >65 Mio.; Umsatzerlöse >130 Mio.; mehr als 5000 Beschäftigte;
- wie große kapitalgesellschaften
kleine Einzelkaufleute
- zwei aufeinander folgende Geschäftsjahre weniger als 500.000€ Umsatzerlöse und 50.000€ Jahresüberschuss
Wichtige Ziele/Merkmale der Steuerbilanz
Gewinnermittlung für Besteuerungszwecke
(Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbeertragssteuer)
kaum Bilanzierungs- und Bewertungswahlrecht
erheblicher Einfluss von Verwaltungsvorschriften
zahlreiche und detallierte Judikate des BFH** (Bundesfinanzhof) zu Einzelfragen der Bilanzierung
keine Erstellung von Anhang und Lagebericht im Rahmen der Aufstellung von Steuerbilanz und zugehöriger GuV vorgesehen
(Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbeertragssteuer)
kaum Bilanzierungs- und Bewertungswahlrecht
erheblicher Einfluss von Verwaltungsvorschriften
zahlreiche und detallierte Judikate des BFH** (Bundesfinanzhof) zu Einzelfragen der Bilanzierung
keine Erstellung von Anhang und Lagebericht im Rahmen der Aufstellung von Steuerbilanz und zugehöriger GuV vorgesehen
Dokumentationsgrundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- Grundsatz des systematischen Aufbaus der Buchführung
- Grundsatz der Sicherung der Vollständigkeit der Konten
- Grundsatz der vollständigen und verständlichen Aufzeichnung
- Beleggrundsatz
- Grundsatz zur Einhaltung von Aufstellungsfristen für den Jahresabschluss und Aufbewahrungsfristen für die Handelsbücher und Jahresabschlussunterlagen
- Grundsatz der Sicherung der Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens durch ein angemessenes Internes Überwachungssystem (IÜS)
- Grundsatz der Dokumentation und Sicherung des IÜS
- Grundsatz der Sicherung der Vollständigkeit der Konten
- Grundsatz der vollständigen und verständlichen Aufzeichnung
- Beleggrundsatz
- Grundsatz zur Einhaltung von Aufstellungsfristen für den Jahresabschluss und Aufbewahrungsfristen für die Handelsbücher und Jahresabschlussunterlagen
- Grundsatz der Sicherung der Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens durch ein angemessenes Internes Überwachungssystem (IÜS)
- Grundsatz der Dokumentation und Sicherung des IÜS
Rechenschaftsgrundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- Richtigkeit und Willkürfreiheit
- Klarheit
- Vollständigkeit
- Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
- Realisationsprinzip/ Anschaffungswertprinzip als Folge des Realisationsprinzip
- Abgrenzung der Sache und der Zeit nach
- Imparitätsprinzip/ Grundsatz der verlustfreien Bewertung
- Stetigkeit/ Vergleichbarkeit
- Vorsichtsprinzip
- Klarheit
- Vollständigkeit
- Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
- Realisationsprinzip/ Anschaffungswertprinzip als Folge des Realisationsprinzip
- Abgrenzung der Sache und der Zeit nach
- Imparitätsprinzip/ Grundsatz der verlustfreien Bewertung
- Stetigkeit/ Vergleichbarkeit
- Vorsichtsprinzip
Flashcard set info:
Author: florian_glaesner
Main topic: BWL
Topic: Rechnungswesen
School / Univ.: RWTH Aachen
City: Aachen
Published: 19.05.2010