Welche grundlegenden Copyright-Theorien kennen Sie? Nennen und erläutern Sie diese!
Fairness-Theorie: Mensch schafft sich aus der Wildnis aller möglichen Gedanken privates geistiges Eigentum
==> Starker Fokus auf Schutz des Urhebers
Ausnahmen: Wegerecht, Notfall
Wohlfartstheorie: Es soll der größte Nutzen für die größtmögliche Menge an Menschen geschaffen werden.
==> Starker Fokus auf Schutz der Kundeninteressen
Persönlichkeitstheorie: "Der Künstler lebt in seinem Werk fort", deswegen sollte er Rechte am Werk auch nach dem Verkauf behalten und besitzt alle morallischen Rechte. Jeder kann sich künstlerisch ausdrücken
Kulturtheorie: Weiterentwicklung der menschlichen Kultur und Befriedigung individueller Bedürfnisse stehen im Fokus. Jeder hat das Recht Kultur zu erzeugen und zu konsumieren. Staat muss Grundsätze schaffen (fair-use Doktrien) und sollte Kultur fördern.
==> Starker Fokus auf Schutz des Urhebers
Ausnahmen: Wegerecht, Notfall
Wohlfartstheorie: Es soll der größte Nutzen für die größtmögliche Menge an Menschen geschaffen werden.
==> Starker Fokus auf Schutz der Kundeninteressen
Persönlichkeitstheorie: "Der Künstler lebt in seinem Werk fort", deswegen sollte er Rechte am Werk auch nach dem Verkauf behalten und besitzt alle morallischen Rechte. Jeder kann sich künstlerisch ausdrücken
Kulturtheorie: Weiterentwicklung der menschlichen Kultur und Befriedigung individueller Bedürfnisse stehen im Fokus. Jeder hat das Recht Kultur zu erzeugen und zu konsumieren. Staat muss Grundsätze schaffen (fair-use Doktrien) und sollte Kultur fördern.
Was muss erfüllt sein damit ein Werk urheberrechtlich geschützt werden kann? Was kann deswegen eben nicht geschützt werden?
- Minimales Level an Originalität --> Minimalkreativität
- Einsatz von Arbeit und Fähigkeit
- Beziheung zwischen Autor und Werk
Nicht unbedingt:
Neue Idee
Künstlerischer Anspruch
Absicht
Wirtschaftliche Nutzbarkeit
Ideen, Fakten und Dinge die zwangsläufig zu einer Gegebenheit gehören können nicht geschütz werden
- Einsatz von Arbeit und Fähigkeit
- Beziheung zwischen Autor und Werk
Nicht unbedingt:
Neue Idee
Künstlerischer Anspruch
Absicht
Wirtschaftliche Nutzbarkeit
Ideen, Fakten und Dinge die zwangsläufig zu einer Gegebenheit gehören können nicht geschütz werden
Vorgehensweise für einen Fall aus dem Urheberrecht
1) Ist das betroffene Werk nach §2 UrhG unter urheberrechtlichem Schutz
2) Ist der Betroffene nach §7 Urheber
3) Der Urheber hat Urheberpersönlichkeitsrechte nach §§12-14 und: Verwertungsrechte nach §§15ff
4) Gewährung von Nutzungsrechten nach §31
5) Besonderheiten im Fall
6) Konsequenzen aus einem Verstoß §97ff
2) Ist der Betroffene nach §7 Urheber
3) Der Urheber hat Urheberpersönlichkeitsrechte nach §§12-14 und: Verwertungsrechte nach §§15ff
4) Gewährung von Nutzungsrechten nach §31
5) Besonderheiten im Fall
6) Konsequenzen aus einem Verstoß §97ff
Wann ist Scoring zulässig?
Nach §28b BDSG ist Scoring zulässig wenn die Verfahren zur Berechnung des Wahrscheinlichkeitswertes wissenschaftlich anerkannt sind,
nicht ausschließlich Anschriftsdaten genutzt werden,
Der Betroffene über die Nutzung der Daten vorher unterrichtet worden ist (SCHUFA Klausel)
Die Landesdatenschutzbehörden prüfen die Wissenschaftlichkeit der Verfahren
nicht ausschließlich Anschriftsdaten genutzt werden,
Der Betroffene über die Nutzung der Daten vorher unterrichtet worden ist (SCHUFA Klausel)
Die Landesdatenschutzbehörden prüfen die Wissenschaftlichkeit der Verfahren
Unterscheiden Sie die Begriffe "personenbezogene", "anonymisierte" und "pseudonymisierte" Daten
Personenbezogene Daten: Einzelangaben über persönl./sachl. Verhältnisse einer Person
Anonymisierte Daten: Daten, die keiner natürlichen Person zugeordnet werden können
Pseudonymisierte Daten: Daten, für die der Namen durch ein Kennzeichen ersetzt wurde
Anonymisierte Daten: Daten, die keiner natürlichen Person zugeordnet werden können
Pseudonymisierte Daten: Daten, für die der Namen durch ein Kennzeichen ersetzt wurde
Nennen Sie Regelungen und Maßnahmen des Datenschutzes bei der Auftragsdatenverarbeitung
Zutrittskontrolle: nur berechtigte Personen haben Zugang zu Servern
Maßnahme: Besucherregelungen und Zäune
Zugangskontrolle: nur berechtigte Personen haben Zugang zum Daten-System
Maßnahme: Festlegung Passwörter und Passwortrichtlinien
Zugriffskontrolle: nur berechtige Personen haben Zugriff auf Daten im System
Maßnahme: Rechteverwaltung
Weitergabekontrolle: Auftraggeber muss die Datenweitergabe kontrollieren
Maßnahme: Verschlüsselung
Eingabekontrolle: eingegebene Daten müssen nachvollziehbar sein
Maßnahme: Log-Dateien
Auftragskontrolle: Auftraggeber muss kontrollieren, dass Regeln eingehalten werden
Maßnahme: Bereitstellung konkreter Ansprechpartner
Verfügbarkeitskontrolle: Daten-System muss gewisse Verfügbarkeit haben
Maßnahme: Parallelbetrieb und Backups
Zweckbindung: Zweckbindung der Daten muss kontrolliert werden
Maßnahme: Möglichkeiten für externe Stellen zur Überprüfung
Maßnahme: Besucherregelungen und Zäune
Zugangskontrolle: nur berechtigte Personen haben Zugang zum Daten-System
Maßnahme: Festlegung Passwörter und Passwortrichtlinien
Zugriffskontrolle: nur berechtige Personen haben Zugriff auf Daten im System
Maßnahme: Rechteverwaltung
Weitergabekontrolle: Auftraggeber muss die Datenweitergabe kontrollieren
Maßnahme: Verschlüsselung
Eingabekontrolle: eingegebene Daten müssen nachvollziehbar sein
Maßnahme: Log-Dateien
Auftragskontrolle: Auftraggeber muss kontrollieren, dass Regeln eingehalten werden
Maßnahme: Bereitstellung konkreter Ansprechpartner
Verfügbarkeitskontrolle: Daten-System muss gewisse Verfügbarkeit haben
Maßnahme: Parallelbetrieb und Backups
Zweckbindung: Zweckbindung der Daten muss kontrolliert werden
Maßnahme: Möglichkeiten für externe Stellen zur Überprüfung
Welche Phasen gibt es in Der Datenverarbeitung
Erhebung: Beschaffen der Daten über Betroffenen
Verarbeitung
Speicherung: Aufnehmen der Daten auf einen Datenträger zur weiteren Verarbeitung
Veränderung: Umgestalten gespeicherter Daten
Übermittelung: Bekanntgeben gespeicherter Daten an Dritte
Sperrung: Einschränkung von Daten für weitere Verarbeitung und Nutzung
Löschung: Unkenntlichmachung gespeicherter Daten
Nutzung: Verwendung der gespeicherten Daten für den Geschäftszweck
Verarbeitung
Speicherung: Aufnehmen der Daten auf einen Datenträger zur weiteren Verarbeitung
Veränderung: Umgestalten gespeicherter Daten
Übermittelung: Bekanntgeben gespeicherter Daten an Dritte
Sperrung: Einschränkung von Daten für weitere Verarbeitung und Nutzung
Löschung: Unkenntlichmachung gespeicherter Daten
Nutzung: Verwendung der gespeicherten Daten für den Geschäftszweck
Welche Rechte hat der Betroffene in Bezug auf seine Daten?
Benachrichtigungsanspruch: Information über Datenspeicherung (AGBs)
Auskunftsanspruch: Recht auf Herausgabe aller gespeicherter Daten
Berichtigungsanspruch: Recht auf Korrektur falscher Daten
Anspruch auf Löschung: Recht auf Unkenntlichmachung gespeicherter Daten
Anspruch auf Sperrung: Recht auf keine Weitergabe an Dritte
Schadensersatzansprüche: Anspruch auf Schadensersatz durch Weiter-gabe falscher Daten
Recht auf Anrufung des Datenschutzbeauftragten
Auskunftsanspruch: Recht auf Herausgabe aller gespeicherter Daten
Berichtigungsanspruch: Recht auf Korrektur falscher Daten
Anspruch auf Löschung: Recht auf Unkenntlichmachung gespeicherter Daten
Anspruch auf Sperrung: Recht auf keine Weitergabe an Dritte
Schadensersatzansprüche: Anspruch auf Schadensersatz durch Weiter-gabe falscher Daten
Recht auf Anrufung des Datenschutzbeauftragten
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Author: CoboCards-User
Main topic: IT-Recht
Topic: IT-Recht
Published: 01.02.2017
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