Weitere Funktionen des Rechnungswesens?
Dokumentation
- Lückenlose Erfassung aller Geschäftstätigkeiten
- Alle Veränderungen (von Zahlungsmitteln, Gütern und
Dienstleistungen) dokumentiert und nachgewiesen
Darstellung Vermögens/Ertragslage
- Periodisch oder auf bestimmte Anlässe erstellten Rechnungen
(Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang, Jahresbericht)
- Dienen Unternehmens -internen und externen Interessen
- Lückenlose Erfassung aller Geschäftstätigkeiten
- Alle Veränderungen (von Zahlungsmitteln, Gütern und
Dienstleistungen) dokumentiert und nachgewiesen
Darstellung Vermögens/Ertragslage
- Periodisch oder auf bestimmte Anlässe erstellten Rechnungen
(Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang, Jahresbericht)
- Dienen Unternehmens -internen und externen Interessen
Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung?
Stetigkeit
- Gleiche Grundsätze jedes Jahr bei Darstellung Offenlegung und
Bewertung
Wahrheit
- Muss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen
Vorsicht
- Aktiven eher zu tief, und Schulde/Aufwände eher zu hoch angeben
Fortführung
- Annahme dass Unernehmen weitergeführt wird
- Gleiche Grundsätze jedes Jahr bei Darstellung Offenlegung und
Bewertung
Wahrheit
- Muss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen
Vorsicht
- Aktiven eher zu tief, und Schulde/Aufwände eher zu hoch angeben
Fortführung
- Annahme dass Unernehmen weitergeführt wird
Prinzipien im Rechnungswesen?
Realisationsprinzip OR 666 Abs1
- Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie durch
effektiven Verkauf erzielt worden sind
Niederstwertprinzip OR 666 Abs2
- Vorräte höchstens zu Anschaffungs-/Herstellungskosten oder
tieferer Marktpreis bewerten
Mindestwertprinzip
- Schulden/Verbindlichkeiten mind. zu Nominalwert bewerten
Imparitätzsprinzip
- Ungleiche Behandlung von Erträgen und Aufwände
- Chancen sehr zurückhaltend, Risiken jedoch mehr berücksichtig.
- Für drohende Verluste sind angemessene Wertberichtigungen und Rückstellungen zu bilden
Bruttoprinzip
- Keine Verrechnung von Akt/Passiv und Aufwand/Ertrag
- Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie durch
effektiven Verkauf erzielt worden sind
Niederstwertprinzip OR 666 Abs2
- Vorräte höchstens zu Anschaffungs-/Herstellungskosten oder
tieferer Marktpreis bewerten
Mindestwertprinzip
- Schulden/Verbindlichkeiten mind. zu Nominalwert bewerten
Imparitätzsprinzip
- Ungleiche Behandlung von Erträgen und Aufwände
- Chancen sehr zurückhaltend, Risiken jedoch mehr berücksichtig.
- Für drohende Verluste sind angemessene Wertberichtigungen und Rückstellungen zu bilden
Bruttoprinzip
- Keine Verrechnung von Akt/Passiv und Aufwand/Ertrag
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Author: bluelaguna99
Main topic: BWL
Topic: Finanzierung
School / Univ.: IFA
City: Altstetten
Published: 18.05.2010
Tags: finanz
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