Wann ist ein Zug vorbereitet ? (-> 9)
Ein Zug ist vorbereitet, wenn
a) die Fahrzeuge ordnungsgemäß gekuppelt sind,
b) die wagentechnische Behandlung ausgeführt ist,
c) - soweit erforderlich - die Bremsprobe ausgeführt ist,
d) - soweit ein Bremszettel zu führen ist - dieser erstellt ist und sich beim Triebfahrzeugführer
auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges befindet. Befindet sich der
Triebfahrzeugführer während der Fahrt auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges,
aber nicht im Führerraum, muss der Bremszettel im Führerraum des Triebfahrzeugs
liegen,
e) - soweit im Bremszettel angegeben ist, dass sich im Zug Wagen mit gefährlichen
Gütern befinden - sich Frachtbrief oder Begleitschein der Sendungen mit gefährlichen
Gütern auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges befinden. Befindet sich
der Triebfahrzeugführer auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges, aber nicht
im Führerraum, müssen die Frachtbriefe oder Begleitscheine im Führerraum des
Triebfahrzeugs liegen,
f) 1. - soweit eine Wagenliste geführt wird - und in dieser „Schwer“, „Lü“, „Ausend“
oder „Aufz“ angegeben ist oder
2. - soweit keine Wagenliste geführt wird - und im Zug außergewöhnliche Sendungen
oder außergewöhnliche Fahrzeuge eingestellt sind,
sich die Beförderungsanordnungen für die im Zug eingestellten außergewöhnlichen
Sendungen oder außergewöhnlichen Fahrzeuge beim Zug befinden und die
Nummern der Beförderungsanordnungen - ausgenommen bei Zügen nach Modul
408.0435 Abschnitt 1 Absatz 7 c, 7 d oder 7 e - dem Fahrdienstleiter mitgeteilt
worden sind,
g) - soweit der Zug aus Kleinwagen gebildet ist oder im Zug Kleinwagen eingestellt
sind - in der Führerraumanzeige der Fahrplanangaben oder in der gedruckten
Form des Fahrplans die Bezeichnung „Sperrfahrt Kl“ angegeben ist,
h) die Zugsignale angebracht sind; als Triebfahrzeugführer müssen Sie dafür sorgen,
dass die Zugsignale an Ihrem Triebfahrzeug oder am Fahrzeug an der Spitze
des Zuges angebracht sind,
i) die Festlegemittel entfernt und die Hand- oder Feststellbremsen gelöst sind.
Merkhilfe -> "Saftkobbf"
a) die Fahrzeuge ordnungsgemäß gekuppelt sind,
b) die wagentechnische Behandlung ausgeführt ist,
c) - soweit erforderlich - die Bremsprobe ausgeführt ist,
d) - soweit ein Bremszettel zu führen ist - dieser erstellt ist und sich beim Triebfahrzeugführer
auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges befindet. Befindet sich der
Triebfahrzeugführer während der Fahrt auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges,
aber nicht im Führerraum, muss der Bremszettel im Führerraum des Triebfahrzeugs
liegen,
e) - soweit im Bremszettel angegeben ist, dass sich im Zug Wagen mit gefährlichen
Gütern befinden - sich Frachtbrief oder Begleitschein der Sendungen mit gefährlichen
Gütern auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges befinden. Befindet sich
der Triebfahrzeugführer auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges, aber nicht
im Führerraum, müssen die Frachtbriefe oder Begleitscheine im Führerraum des
Triebfahrzeugs liegen,
f) 1. - soweit eine Wagenliste geführt wird - und in dieser „Schwer“, „Lü“, „Ausend“
oder „Aufz“ angegeben ist oder
2. - soweit keine Wagenliste geführt wird - und im Zug außergewöhnliche Sendungen
oder außergewöhnliche Fahrzeuge eingestellt sind,
sich die Beförderungsanordnungen für die im Zug eingestellten außergewöhnlichen
Sendungen oder außergewöhnlichen Fahrzeuge beim Zug befinden und die
Nummern der Beförderungsanordnungen - ausgenommen bei Zügen nach Modul
408.0435 Abschnitt 1 Absatz 7 c, 7 d oder 7 e - dem Fahrdienstleiter mitgeteilt
worden sind,
g) - soweit der Zug aus Kleinwagen gebildet ist oder im Zug Kleinwagen eingestellt
sind - in der Führerraumanzeige der Fahrplanangaben oder in der gedruckten
Form des Fahrplans die Bezeichnung „Sperrfahrt Kl“ angegeben ist,
h) die Zugsignale angebracht sind; als Triebfahrzeugführer müssen Sie dafür sorgen,
dass die Zugsignale an Ihrem Triebfahrzeug oder am Fahrzeug an der Spitze
des Zuges angebracht sind,
i) die Festlegemittel entfernt und die Hand- oder Feststellbremsen gelöst sind.
Merkhilfe -> "Saftkobbf"
"Fertigmeldung des Zuges" -> Wo, Wer, Wem ?
Auf dem Zuganfangsbahnhof oder auf Unterwegsbahnhöfen, auf denen sich die Zusammensetzung
oder die Fahrtrichtung des Zuges ändert, müssen Sie als Zugaufsicht
an den Fahrdienstleiter melden, dass der Zug vorbereitet ist, es sei denn, dass
der Fahrdienstleiter bereits die Zustimmung zur Abfahrt gegeben hat. In den Örtlichen
Richtlinien können ergänzende oder abweichende Regeln gegeben sein.
oder die Fahrtrichtung des Zuges ändert, müssen Sie als Zugaufsicht
an den Fahrdienstleiter melden, dass der Zug vorbereitet ist, es sei denn, dass
der Fahrdienstleiter bereits die Zustimmung zur Abfahrt gegeben hat. In den Örtlichen
Richtlinien können ergänzende oder abweichende Regeln gegeben sein.
Wie kann der Fahrdienstleiter seine Zustimmung zur Abfahrt auf einem Bahnhof geben ? (-> 7)
Arten der Zustimmung:
a) Fahrtstellung des Hauptsignals,
b) Befehle 2, 3 oder 6,
c) Signal Zs 1, Zs 7, Zs 8,
d) mündlicher Auftrag, wenn an einem Hauptsignal Signal Zs 12 vorhanden ist,
e) mündlicher Auftrag an die örtliche Aufsicht auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal,
soweit der Fahrdienstleiter nicht selbst die Zugaufsicht wahrnimmt,
f) bei LZB der Auftrag „LZB-Fahrt“, der LZB-Ersatzauftrag, der LZB-Vorsichtauftrag,
der LZB-Gegengleisfahrauftrag,
g) Kennlicht bei Hauptsignalen, soweit dies in den Örtlichen Richtlinien zugelassen
ist.
a) Fahrtstellung des Hauptsignals,
b) Befehle 2, 3 oder 6,
c) Signal Zs 1, Zs 7, Zs 8,
d) mündlicher Auftrag, wenn an einem Hauptsignal Signal Zs 12 vorhanden ist,
e) mündlicher Auftrag an die örtliche Aufsicht auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal,
soweit der Fahrdienstleiter nicht selbst die Zugaufsicht wahrnimmt,
f) bei LZB der Auftrag „LZB-Fahrt“, der LZB-Ersatzauftrag, der LZB-Vorsichtauftrag,
der LZB-Gegengleisfahrauftrag,
g) Kennlicht bei Hauptsignalen, soweit dies in den Örtlichen Richtlinien zugelassen
ist.
Wann ist ein Zug abfahrbereit ? (-> 4)
Ein Zug ist abfahrbereit, wenn
- er vorbereitet ist,
- die Ladearbeiten eingestellt sind,
- die Außentüren zum Aus- oder Einsteigen und - soweit vorgeschrieben - andere
Außentüren geschlossen sind,
- zusätzliche Bedingungen erfüllt sind, die Ihnen Ihr Eisenbahnverkehrsunternehmen
vorgegeben hat, z.B. bei Zügen mit Wirbelstrombremse.
- er vorbereitet ist,
- die Ladearbeiten eingestellt sind,
- die Außentüren zum Aus- oder Einsteigen und - soweit vorgeschrieben - andere
Außentüren geschlossen sind,
- zusätzliche Bedingungen erfüllt sind, die Ihnen Ihr Eisenbahnverkehrsunternehmen
vorgegeben hat, z.B. bei Zügen mit Wirbelstrombremse.
Wie muss der Abfahrauftrag gegeben werden ?
Sie müssen den Abfahrauftrag mündlichoder durch Signal Zp 9 geben.
Wenn Sie den Abfahrauftrag mit Lichtsignal Zp 9 geben können, müssen Sie dieses
Signal anwenden.
Den mündlichen Abfahrauftrag dürfen Sie nicht durch einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen
geben.
Bei Triebwagen dürfen Sie den mündlichen Abfahrauftrag durch einen mäßig langen
Ton mit der Summer- oder Klingelanlage ersetzen.
Auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal dürfen Sie als örtliche Aufsicht den Abfahrauftrag
mündlich erteilen, wenn der Triebfahrzeugführer sich bei Ihnen melden muss (Örtliche
Richtlinien).
Wenn Sie den Abfahrauftrag mit Lichtsignal Zp 9 geben können, müssen Sie dieses
Signal anwenden.
Den mündlichen Abfahrauftrag dürfen Sie nicht durch einseitig gerichtete Sprecheinrichtungen
geben.
Bei Triebwagen dürfen Sie den mündlichen Abfahrauftrag durch einen mäßig langen
Ton mit der Summer- oder Klingelanlage ersetzen.
Auf Bahnhöfen ohne Ausfahrsignal dürfen Sie als örtliche Aufsicht den Abfahrauftrag
mündlich erteilen, wenn der Triebfahrzeugführer sich bei Ihnen melden muss (Örtliche
Richtlinien).
Welche Besonderheiten gibt es beim Erteilen des Abfahrauftrags ?
(1) Wenn Sie Aufgaben des Triebfahrzeugbegleiters wahrnehmen und der Abfahrauftrag
wird auf Ihrer Fahrzeugseite gegeben, müssen Sie den Abfahrauftrag dem
Triebfahrzeugführer übermitteln.
(2) Wenn mehrere Züge zur Abfahrt bereitstehen, müssen Sie sich zum Erteilen des
Abfahrauftrags so aufstellen, dass das Signal Zp 9 nur von dem Triebfahrzeugführer
des Zuges aufgenommen werden kann, für den es gilt. Bei mündlichem
Abfahrauftrag müssen Sie dann die Zugnummer hinzufügen.
wird auf Ihrer Fahrzeugseite gegeben, müssen Sie den Abfahrauftrag dem
Triebfahrzeugführer übermitteln.
(2) Wenn mehrere Züge zur Abfahrt bereitstehen, müssen Sie sich zum Erteilen des
Abfahrauftrags so aufstellen, dass das Signal Zp 9 nur von dem Triebfahrzeugführer
des Zuges aufgenommen werden kann, für den es gilt. Bei mündlichem
Abfahrauftrag müssen Sie dann die Zugnummer hinzufügen.
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Author: FelixW
Main topic: Gefahrguttransport
Topic: 408
Published: 09.01.2010
Tags: Züge fahren - Modul 03
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