0003 Wo dürfen Taxen zur Aufnahme von Fahrgästen bereitgestellt werden?
- An Behördlich zugelassenen Stellen, erkennbar an dem Verkehrszeichen TAXENSTAND
- Das Bereithalten ist nur innerhalb der Gemeinde zulässig, in der der Unternehmer seinen Betribssitz hat, es sei denn die Erlaubnisbehörde hat ein Bereitstellen außerhalb der Betriebsgemeinde gestattet.
- Das Bereithalten ist nur innerhalb der Gemeinde zulässig, in der der Unternehmer seinen Betribssitz hat, es sei denn die Erlaubnisbehörde hat ein Bereitstellen außerhalb der Betriebsgemeinde gestattet.
0003 Wann ist die Fahrpreisanzeige einzuschalten?
- Bei Antritt der Fahrt
- Bei Ankunft beim Besteller, wenn die Fahrt innerhalb der Betriebsgemeinde beginnt
- An der Grenze der Betriebsgemeinde, wenn die Fahrt außerhalb beginnt. Führt die Fahrt in die Betriebsgemeinde zurück, sind keine Anfahrtskosten zu berechnen.
- Bei Ankunft beim Besteller, wenn die Fahrt innerhalb der Betriebsgemeinde beginnt
- An der Grenze der Betriebsgemeinde, wenn die Fahrt außerhalb beginnt. Führt die Fahrt in die Betriebsgemeinde zurück, sind keine Anfahrtskosten zu berechnen.
0003 Welche besonderen Ausstattungen muß ein Taxi haben?
Nennen Sie mindestens 5.
Nennen Sie mindestens 5.
- Besonderer Farbanstrich (Hellelfenbein)
- Ordnungsnummer
- Taxischild
- Fahrpreisanzeiger beleuchtet und geeicht
- Alarmanlage
- Schild mit Name und Betriebssitz des Unternehmers
- mindestens 2 Türen auf der rechten Längsseite
- Ordnungsnummer
- Taxischild
- Fahrpreisanzeiger beleuchtet und geeicht
- Alarmanlage
- Schild mit Name und Betriebssitz des Unternehmers
- mindestens 2 Türen auf der rechten Längsseite
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Author: picuade
Main topic: Ortskunde
Topic: Landkreis OHZ
Published: 05.10.2009
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