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Worin bestehen die Risiken, wenn die vorgerichtlichen RA-Kosten nicht geltend gemacht werden? Was ist die Folge, wenn dieses Risiko sich verwirklicht?
-Regress, weil Verzugsschaden nicht geltend gemacht wurde
-Nichtleistungsrisiko (Kostenrisiko eigenständiger Gebührenklage + Insolvenzrisiko)
Weil aber eine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr stattgefunden hat, verliert der Anwalt "doppelt".
-Nichtleistungsrisiko (Kostenrisiko eigenständiger Gebührenklage + Insolvenzrisiko)
Weil aber eine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr stattgefunden hat, verliert der Anwalt "doppelt".