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Alle Oberthemen / Jura / Sachenrecht / Bürgerliches Recht
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Sachenrecht: Mobilarsachenrecht

Allgemeines:
Es gibt Fälle, in denen das "Abstraktionsprinzip" durchbrochen wird. Welche Fälle sind das?
Durchbrechung des "Abstraktionsprinzips": IdR "Fehleridentität" (besserer Ausdruck). Verpflichtung- und Verfügungsgeschäft sind aus dem selben Grund nichtig.
Fälle der Fehleridentität:
1) Geschäftsfähigkeitsmängel, §§ 104 ff BGB:
a) "Fehleridentität" (+), wenn § 104 ff. BGB (+)
b) Problem: Änderung der Geschäftsfähig vor der Verfügung. Lediglich rechtliche vorteilhafte Verfügung wirksam,  rechtliche nachteilige Verfügungen unwirksam, § 108 I BGB.
2) Irrtümer, § 119 ff. BGB: Genaue Prüfung beider Rechtsgeschäfte. Insb Eigenschaftsirrtum, § 119 II BGB.
3) Täuschung oder Drohung, §§ 123 f BGB
4) Verbotsgesetze, § 134 BGB: Prüfung beider Rechtsgeschäfte.
5) Sittenwidrigkeit, § 138 BGB: a) § 138 I BGB: Wertneutral, betrifft daher grds das Verpflichtungsgeschäft nicht. Ausnahme: Dinglicher Vollzug ist sittenwidrig;  b) § 138 II BGB: "versprechen oder gewähren läst" = Nichtigkeit des Verfügungsgeschäfts (nicht jedoch den des Wucherers/ nur Ansprüche aus § 812 ff. BGB).
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Veröffentlicht: 10.05.2010

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