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Worin unterschidet sich die Geschäftsführung der OHG von der der GbR?
->grds.wie GbR
aber beachte bei OHG:
wenn im G-Vertrag keine Regelung=>§§ 114 I,115 I HGB(verdängen § 709 I BGB)
=>grds.Einzelgeschäftsführung,d.h.jeder Gesellschafter allein zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet
(Handelsverkehr erfordert oft schnelle,flexible Entscheidungen->Geschäftsführung der GbR wäre zu schwerfällig)
aber beachte bei OHG:
wenn im G-Vertrag keine Regelung=>§§ 114 I,115 I HGB(verdängen § 709 I BGB)
=>grds.Einzelgeschäftsführung,d.h.jeder Gesellschafter allein zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet
(Handelsverkehr erfordert oft schnelle,flexible Entscheidungen->Geschäftsführung der GbR wäre zu schwerfällig)
Tags: OHG:Geschäftsführung
Quelle: Hemmer,ZivilR V,S.85,Rn.241
Quelle: Hemmer,ZivilR V,S.85,Rn.241
Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010