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Definition "Körperliche Misshandlung" (§ 223 StGB)
Körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden und die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
Tags: Beeinträchtigung, körperliche Unversehrheit, körperliches Wohlbefinden, üble und unangemessene Behandlung
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