CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Gesellschaftsrecht / Gesellschaftsrecht
38
Was versteht man unter der sog. "actio pro socio"?
das Recht jedes Gesellschafters,von den Mitgesellschaftern im eigenen Namen (auch durch Klage) die Erfüllung ihrer Verpflichtungen ggü der Gesellschaft zu verlangen

-diese Durchsetzung von Sozialansprüchen= Sonderproblem
-Mitwirkung aller Gesellschafter erforderlich wg Gesamtvertretung aller Gesellschafter,§§ 709 I,714 BGB
->es muss jedem Gesellschafter mögl.sein,Klage auf Leistung an die Gesellschaft zu erheben
->Vertretungsmacht wird aus Analogie zu §§ 432 I S.1,2039 S.1 BGB begründet (Mitgläubigerschaft)
->Durchbrechung der ZuständigkeitsO in der GbR!
->einzelne Gesellschafter können ohne Vertretungsbefugnis gegen Mitgesellschafter klagen

Prüfungspunkt in Klausur:iRd Begründetheit->Aktivlegitimation
Tags:
Quelle: hemmer,S.39,Rn.98;Armbrüster,S.142
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English