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Was versteht man unter der sog. "actio pro socio"?
das Recht jedes Gesellschafters,von den Mitgesellschaftern im eigenen Namen (auch durch Klage) die Erfüllung ihrer Verpflichtungen ggü der Gesellschaft zu verlangen
-diese Durchsetzung von Sozialansprüchen= Sonderproblem
-Mitwirkung aller Gesellschafter erforderlich wg Gesamtvertretung aller Gesellschafter,§§ 709 I,714 BGB
->es muss jedem Gesellschafter mögl.sein,Klage auf Leistung an die Gesellschaft zu erheben
->Vertretungsmacht wird aus Analogie zu §§ 432 I S.1,2039 S.1 BGB begründet (Mitgläubigerschaft)
->Durchbrechung der ZuständigkeitsO in der GbR!
->einzelne Gesellschafter können ohne Vertretungsbefugnis gegen Mitgesellschafter klagen
Prüfungspunkt in Klausur:iRd Begründetheit->Aktivlegitimation
-diese Durchsetzung von Sozialansprüchen= Sonderproblem
-Mitwirkung aller Gesellschafter erforderlich wg Gesamtvertretung aller Gesellschafter,§§ 709 I,714 BGB
->es muss jedem Gesellschafter mögl.sein,Klage auf Leistung an die Gesellschaft zu erheben
->Vertretungsmacht wird aus Analogie zu §§ 432 I S.1,2039 S.1 BGB begründet (Mitgläubigerschaft)
->Durchbrechung der ZuständigkeitsO in der GbR!
->einzelne Gesellschafter können ohne Vertretungsbefugnis gegen Mitgesellschafter klagen
Prüfungspunkt in Klausur:iRd Begründetheit->Aktivlegitimation
Tags:
Quelle: hemmer,S.39,Rn.98;Armbrüster,S.142
Quelle: hemmer,S.39,Rn.98;Armbrüster,S.142
Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010