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Bürgerliches Recht: Lektion 18

Bereicherungsrecht: Nichtleistungskondiktion, § 812 I 1 2. Alt BGB
Wann liegt ein Eingriff auf Kosten eines anderen im Sinne der Eingriffskondiktion vor?
Rechtswidrigkeitstheorie: (+) bei rechtswidirgen Eingriff. Contra: Kein brauchbaeres Kriterium (allenfalls kurz anspechen).
Lehre vom Zuweisungsgehalt: (+), wenn wirtschaftliche Verwertung dem Antragsteller zugewiesen ist.
Beispielsfälle:
a) Absolute und dingliche Recht (+); Uberechtige Besitzer (-)
b) (P) Unberechtigte Untermiete
aa) § 280 BGB (-). Vermieter hat nur zum Unterlassenpflicht, vgl § 553 BGB.
bb) EBV (-). Mieter hat Recht zum Besitz.
cc) § 823 BGB (-). Keine haftungsausfüllende Kausalität.
dd) §§ 687 II, 681, 687 BGB (-) da Vermieter nicht mehr Verfügungsberechtigt.
ee) § 816 BGB analog auf Verfügungen (-), da keine vergleichbare Interessenlage. § 812 I 1 s. Alt BGB (-). Kein Zuweisungsgehalt.
c) Allgemeines Persönlichkeitsrecht (+), wenn der Vermarktung zugänglich
d) Recht am Gewerbebetrieb, Wettbewerbsrecht (-)
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Veröffentlicht: 10.05.2010

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