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ohne rechtlichen Grund (§ 812)
Eine Leistung erfolgt ohne rechtlichen Grund, wenn der Zweck der Leistung, eine Verbindlichkeit zu erfüllen, nicht erreicht wird.
Dies ist der Fall, wenn eine Verbindlichkeit nicht besteht oder der Schuldner eine Leistung erbringt, ohne dass Erfüllung eintritt.
Dies ist der Fall, wenn eine Verbindlichkeit nicht besteht oder der Schuldner eine Leistung erbringt, ohne dass Erfüllung eintritt.