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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StR
234
obj. TB 303
a) obj. TB
fremde Sache
= wenn sie zumindest im Miteigentum eines Anderen als dem Täter stand

Tathandlung=Substanzverletzung/Minderung der Brauchbarkeit

Substanz der Sache nachteilig verändert
oder
bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache beeinträchtigt
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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