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Abgabe einer empfangsbedürftigen unverkörperten (z.B. mündlichen) Willenserklärung unter Abwesenden
Eine unverkörperte (z.B. mündliche) Willenserklärung unter Abwesenden ist (unter Einschaltung eines Erklärungsboten) abgegeben, wenn der Erklärende die Erklärung gegenüber dem Erklärungsboten vollendet und diesem die Weisung gegeben hat, diese Erklärung dem Erklärungsempfänger zu übermitteln.
Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010