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Warum sollten vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten immer mit eingeklagt werden?
weil nach aktueller Rechtsprechung des BGH die Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr unabhängig von deren Geltendmachung im Prozess erfolgt - es kommt einzig auf deren Entstehen, also auf die vorprozessuale Tätigkeit an