Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
26
Wesentliches Ergebnis der Emittlungen
Grundsätzlich gilt: Je umfangreicher und schwieriger der Fall ist, umso gründlicher muss auch das »Wesentliche Ergebnis der Ermittlungen« ausfallen. In diesen Fällen (vor allem bei Kapitalverbrechen = Anklage zum Schwurgericht, § 74 II GVG) ist wie folgt zu gliedern:
- Person und Vorleben des Angeschuldigten
- Vorgeschichte der Tat
- Darstellung der Tat selbst
- Tatfolgen und Ereignisse nach der Tat
- Einlassung des Angeschuldigten
- Würdigung der Beweise
- Etwaige Rechtsfragen