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§ 24 (Formen des Rücktritts)
Satz 1:
unbeendeter Versuch - Aufgabe weiterer Ausführung
beendeter Versuch - aktives und wirksames Einschreiten des Täters
Satz 2:
Erfolgsverhinderung nicht durch den Täter - freiwilliges und ernsthaftes Bemühen des Täters um Abwendung des Erfolgs
Abs. 2:
Regelungen für Mittäter und Teilnehmer - Eigene Verhinderung ist notwendig für den strafbefreienden Rücktritt
unbeendeter Versuch - Aufgabe weiterer Ausführung
beendeter Versuch - aktives und wirksames Einschreiten des Täters
Satz 2:
Erfolgsverhinderung nicht durch den Täter - freiwilliges und ernsthaftes Bemühen des Täters um Abwendung des Erfolgs
Abs. 2:
Regelungen für Mittäter und Teilnehmer - Eigene Verhinderung ist notwendig für den strafbefreienden Rücktritt