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"Stellvertreter mit gebundener Marschroute"
Der Erklärende ist auch Stellvertreter (mit gebundener Marschroute), wenn er keinen oder nur einen sehr geringen Entscheidungsspielraum hat, aber trotzdem dem Geschäftsgegner gegenüber offenkundig als Stellvertreter auftritt.
Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010