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Abgrenzung Empfangsbote <-> Empfangsvertreter
Relevant ist Wille des Erklärenden nach dem objektiven Erklärungshorizont:
Richtet sich die Erklärung an den Mittelsmann (Vertreter) oder Empfänger (Bote).
Richtet sich die Erklärung an den Mittelsmann (Vertreter) oder Empfänger (Bote).
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Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010