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Wann ist eine Schenkung an einen Minderjährigen wirksam erfolgt?
Schenkung rechtlich lediglich vorteilhaft: keine Einwilligung der Eltern i.S.v. § 107 BGB notwendig
e.A. rein schuldrechtliche / sachenrechtliche Betrachtung
a.A. Gesamtbetrachtungslehre
Schenkung rechtlich nachteilhaft: Einwilligung notwendig, aber gem. §§ 1629 II 1, 1795 I 1 BGB ggf. unwirksam
e.A. rein schuldrechtliche / sachenrechtliche Betrachtung
a.A. Gesamtbetrachtungslehre
Schenkung rechtlich nachteilhaft: Einwilligung notwendig, aber gem. §§ 1629 II 1, 1795 I 1 BGB ggf. unwirksam
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010