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Was versteht man unter der „Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers“?
Die Richtlinienkompetenz ist die Zuständigkeit, Richtlinien der (Regierungs-)Politik verbindlich vorzugeben. Die Richtlinienkompetenz hat der Bundeskanzler in der BRD.
Sie stärkt die Stellung des Bundeskanzlers im politischen System der Bundesrepublik.
Richtlinien bedeuten in diesem Zusammenhang Grundlinien der Regierungspolitik, also die allgemeine politische Ausrichtung, nicht dagegen jedes Detail der Regierungspolitik, da nach Art 65 S. 2 GG jeder Bundesminister nach dem Ressortprinzip seinen Geschäftsbereich selbstständig und eigenverantwortlich, aber innerhalb dieser Richtlinien leitet.
Sie stärkt die Stellung des Bundeskanzlers im politischen System der Bundesrepublik.
Richtlinien bedeuten in diesem Zusammenhang Grundlinien der Regierungspolitik, also die allgemeine politische Ausrichtung, nicht dagegen jedes Detail der Regierungspolitik, da nach Art 65 S. 2 GG jeder Bundesminister nach dem Ressortprinzip seinen Geschäftsbereich selbstständig und eigenverantwortlich, aber innerhalb dieser Richtlinien leitet.
Karteninfo:
Autor: Tobelibo
Oberthema: Politik
Thema: System BRD
Ort: Kassel
Veröffentlicht: 03.03.2010