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Definition des Rechts
Das Recht ist die für alle verbindliche, nach Gerechtigkeit strebende Ordnung des menschlichen Zusammenlebens in einem konkreten Gemeinwesen.
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Quelle: Leipold
Quelle: Leipold
Karteninfo:
Autor: krokodilmann
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FU Hagen
Veröffentlicht: 13.01.2010