Definition des Rechts
Das Recht ist die für alle verbindliche, nach Gerechtigkeit strebende Ordnung des menschlichen Zusammenlebens in einem konkreten Gemeinwesen.
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Quelle: Leipold
Quelle: Leipold
Trennungsprinzip
Strikte Trennung zwischen
Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft.
Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft.
Abstraktionsprinzip
Fehlen von Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäft berührt nicht die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts, und vice versa.
Subsumtion
Vergleich eines Lebenssachverhaltes mit gesetzl. Vorschrift;
> Voraussetzung erfüllt?: Ja oder Nein
> Anwendung der Rechtsfolgen
Problem: Wird die Tatsache von der Vorschrift wirklich erfasst?
> Voraussetzung erfüllt?: Ja oder Nein
> Anwendung der Rechtsfolgen
Problem: Wird die Tatsache von der Vorschrift wirklich erfasst?
Welche Auslegungsmethoden für das Gesetz gibt es?
- Grammatische
- Systematische
- Historische
- Teleologische
- Verfassungs-/ Richtlinienkonforme
- Systematische
- Historische
- Teleologische
- Verfassungs-/ Richtlinienkonforme
Nach welchen Kriterien verfährt die grammatische Auslegung?
Rein sprachliche Ebene
aus Wortlaut und Satzkonstruktion
aus Wortlaut und Satzkonstruktion
Nach welchen Kriterien verfährt die systematische Auslegung?
Stellung der Vorschrift im Gesetz (Bücher des BGB)
Findung einer sinnvollen und widerspruchsfreien Beziehung der Auslegungsfrage zum Gesetzesinhalt.
Findung einer sinnvollen und widerspruchsfreien Beziehung der Auslegungsfrage zum Gesetzesinhalt.
Nach welchen Kriterien verfährt die historische Auslegung?
Auslegung des Willen des Gesetzgebers
unter Zuhilfenahme der Gesetzesmaterialien
Beachtung: veränderte zeitliche oder technische Umstände und gesellschaftliche Vorstellungen
unter Zuhilfenahme der Gesetzesmaterialien
Beachtung: veränderte zeitliche oder technische Umstände und gesellschaftliche Vorstellungen
Nach welchen Kriterien verfährt die teleologische Auslegung?
Legt die Vorschrift in bestmöglicher Weise nach dem Zweck aus.
Verfolgung der parteilichen Interessenlagen.
Verfolgung der parteilichen Interessenlagen.
Nach welchen Kriterien verfährt die verfassungskonforme Auslegung?
Untersucht, ob die Auslegungsvariante der Verfassung widerspricht, und daher die andere Variante richtig ist.
Berücksichtigt den Willen des Gesetzgebers, wegen Übereinstimmung nach Vorgaben des GG.
Berücksichtigt den Willen des Gesetzgebers, wegen Übereinstimmung nach Vorgaben des GG.
Hauptvorteil des Erlasses des BGB
Rechtseinheit für das Deutsche Reich
Kodifikation brachte Rechtsklarheit
Kodifikation brachte Rechtsklarheit
Generalklauseln
Vorschriften, die mit unbestimmten, wertausfüllungsbedürftigen Begriffen arbeiten.
Bsp.: "Treu und Glauben", "guten Sitten"
Gibt dem BGB die Möglichkeit seiner Fortentwicklung durch die Rechtpraxis (Rechtsfortbildung)
Bsp.: "Treu und Glauben", "guten Sitten"
Gibt dem BGB die Möglichkeit seiner Fortentwicklung durch die Rechtpraxis (Rechtsfortbildung)
Verhältnis: BGB vs. Landesrecht
BGB ist Bundesrecht
Bundesrecht hat Vorrang vor Landesrecht (Art. 31 GG).
D.h. seit Bestehen des BGB sind alle Landesgesetze auf Gebiet des BüR außer Kraft getreten (Art. 55 EGBGB).
Bundesrecht hat Vorrang vor Landesrecht (Art. 31 GG).
D.h. seit Bestehen des BGB sind alle Landesgesetze auf Gebiet des BüR außer Kraft getreten (Art. 55 EGBGB).
Gebiete des Privatrechts
(materielles Recht)
Kerngebiet des Bürgerlichen Rechts
weitere Gebiete:
- Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Immaterialgüterrecht
- Wettbewerbsrecht
- Privatversicherungsrecht
Kerngebiet des Bürgerlichen Rechts
weitere Gebiete:
- Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Immaterialgüterrecht
- Wettbewerbsrecht
- Privatversicherungsrecht
Vorgänger des BüR
- Römisches Recht (Corpus iuris civilis)
- Germanisches Recht (Sachsenspiegel)
- Code civil (Napoleon)
- Allg. Landrecht (Preußen)
- Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (Bayern)
- Gemeines Recht
- Germanisches Recht (Sachsenspiegel)
- Code civil (Napoleon)
- Allg. Landrecht (Preußen)
- Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (Bayern)
- Gemeines Recht
Schaffung des BGB
Inkrafttretung am 01. Januar 1900
zwei Entwürfe (E I: 1890, E II: 1895)
Entwürfe sind sog. Gesetzgebungsmaterialien; für das Verständnis und die Auslegung von Bedeutung.
Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB)
zwei Entwürfe (E I: 1890, E II: 1895)
Entwürfe sind sog. Gesetzgebungsmaterialien; für das Verständnis und die Auslegung von Bedeutung.
Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB)
Aufbau des BGB
5 Bücher:
1. Allg. Teil (§§ 1- 240)
2. Schuldrecht (§§ 241 - 853)
3. Sachenrecht (§§ 854 - 1296)
4. Familienrecht (§§ 1297 - 1921)
5. Erbrecht (§§ 1922 - 2385)
1. Allg. Teil (§§ 1- 240)
2. Schuldrecht (§§ 241 - 853)
3. Sachenrecht (§§ 854 - 1296)
4. Familienrecht (§§ 1297 - 1921)
5. Erbrecht (§§ 1922 - 2385)
Verfahrensrecht
(formelles Recht)
Zivilprozessordnung:
Klärt den Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens
- Erkenntnisverfahren
- Vollstreckungsverfahren
Zivilprozessordnung:
Klärt den Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens
- Erkenntnisverfahren
- Vollstreckungsverfahren
Europarecht
Primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht
Besitzt Vorrang vor staatlichem Recht.
Besitzt Vorrang vor staatlichem Recht.
Grundgesetz vs. BüR
Grundgesetz ist höherrangig als das Bürgerliche Recht.
Muss vom Gesetzgeber und Rechtsprechung beachtet werden.
Rechtsprüfung durch BVerfG -> Weiterentwicklung des Bürgerlichen Rechts
Muss vom Gesetzgeber und Rechtsprechung beachtet werden.
Rechtsprüfung durch BVerfG -> Weiterentwicklung des Bürgerlichen Rechts
Öffentliches Recht
Kennzeichen: Über- und Unterordnung (hoheitliche Gewalt)
Handlungsform: Verwaltungsakt
Handlungsform: Verwaltungsakt
Rechtsquellen
Erscheinungsformen des geltenden Rechts:
- geschriebenes Recht (Gesetze und Verordnungen)
- Rechtssprechung (Urteile)
- teilweise Gewohnheitsrecht
- geschriebenes Recht (Gesetze und Verordnungen)
- Rechtssprechung (Urteile)
- teilweise Gewohnheitsrecht
Kartensatzinfo:
Autor: krokodilmann
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FU Hagen
Veröffentlicht: 13.01.2010
Schlagwörter Karten:
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