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Was gilt bei einem Sachbericht hinsichtl. der Beteiligtenbezeichnung, was hinsichtlich der Anträge?
Bezeichnung
als Kläger/Beklagter ab Anhängigkeit,
sonst Anspruchsteller/Anspruchsgegner
Anträge
1. natürlich nicht der, der dem Mandanten vorgeschlagen wird
2. kenntlich machen, wenn Antrag noch nicht gestellt, wie bei Klageerwiderung: "Der Kläger wird beantragen, ..."
als Kläger/Beklagter ab Anhängigkeit,
sonst Anspruchsteller/Anspruchsgegner
Anträge
1. natürlich nicht der, der dem Mandanten vorgeschlagen wird
2. kenntlich machen, wenn Antrag noch nicht gestellt, wie bei Klageerwiderung: "Der Kläger wird beantragen, ..."
Tags: Sachbericht
Quelle: Hemmer - Zusatzprogramm
Quelle: Hemmer - Zusatzprogramm