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d) Adressat
"judex a quo", § 341 I StPO
übersetzt "Richter, von dem es kommt" bzw. "dessen Entscheidung angefochten wird"
d. h. über diese Zulassung entscheidet das Gericht, das das angegriffene Urteil gefällt hat
übersetzt "Richter, von dem es kommt" bzw. "dessen Entscheidung angefochten wird"
d. h. über diese Zulassung entscheidet das Gericht, das das angegriffene Urteil gefällt hat