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Zusatzstoffe in Milchprodukten:
Gesetzlich geregelt im ZuV (Zusatzstoffverordnung)
Gesetzlich geregelt im ZuV (Zusatzstoffverordnung)
1. Positivlisten
was nicht auf dieser Liste ist darf nicht in Lebensmittel enthalten sein
2. Anwendungslisten
nur Lebensmittel welche auf der Liste sind, andere brauchen eine Speziealbewilligung vom Bundesamt für Gesundheit
3. Deklaration
- Gattungsbezeichnung (Süssstoff)
- E-Nummer (E=Europa)
was nicht auf dieser Liste ist darf nicht in Lebensmittel enthalten sein
2. Anwendungslisten
nur Lebensmittel welche auf der Liste sind, andere brauchen eine Speziealbewilligung vom Bundesamt für Gesundheit
3. Deklaration
- Gattungsbezeichnung (Süssstoff)
- E-Nummer (E=Europa)