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doppelter Versuch
Grundtatbestand und Erfolgsqualifikation sind nicht erfüllt haben aber beide das Versuchsstadium erreicht.
MM: keine Strafbarkeit
- keine Erfolgsunrecht (es ist ja nichts passiert), das Handlungsunrecht sei bereits durch § 22 iVm dem Grunddelikt erfüllt
hM: Strafbarkeit möglich
besonderes Handlungsunrecht der versuchten Qualifikation muss auch rechtlich gewürdigt werden.
Besondere V'ssen des doppelten Versuchs
- Versuch der Qualifikation muss strafbar sein
- Grunddelikt muss strafbar sein
MM: keine Strafbarkeit
- keine Erfolgsunrecht (es ist ja nichts passiert), das Handlungsunrecht sei bereits durch § 22 iVm dem Grunddelikt erfüllt
hM: Strafbarkeit möglich
besonderes Handlungsunrecht der versuchten Qualifikation muss auch rechtlich gewürdigt werden.
Besondere V'ssen des doppelten Versuchs
- Versuch der Qualifikation muss strafbar sein
- Grunddelikt muss strafbar sein
Tags: AT, Qualifikation, Versuch
Quelle:
Quelle:
m123 (28.06.2021)
Hey, könntest du mir bitte die Quellen nennen, aus denen du die Argumente für die beiden Ansichten entnommen hast? :)