This flashcard is just one of a free flashcard set. See all flashcards!
60
Mittelbare Stellvertretung
Mittelbare Stellvertretung ist das rechtsgeschäftliche Handeln im eigenen Namen, aber im Interesse und für Rechnung eines anderen.
Die mittelbare Stellvertretung ist kein Fall der in §§ 164 ff. geregelten unmittelbaren Stellvertretung. Das Rechtsgeschäft ist ein Eigengeschäft des mittelbaren Stellvertreters. Beispiel: Kommissionär (§§ 383 ff. Handelsgesetzbuch).
Die mittelbare Stellvertretung ist kein Fall der in §§ 164 ff. geregelten unmittelbaren Stellvertretung. Das Rechtsgeschäft ist ein Eigengeschäft des mittelbaren Stellvertreters. Beispiel: Kommissionär (§§ 383 ff. Handelsgesetzbuch).
Flashcard info:
Author: ChrissiLLB
Main topic: Jura
Topic: BGB
School / Univ.: FernUniversität Hagen
City: Hagen
Published: 12.09.2010