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Bürgerliches Recht: Lektion 02

BGB AT: Stellvertretung
Rechtsscheinsvollmacht: Was ist eine Anscheinsvollmacht? Kann diese angefochten werden?
Anscheinsvollmacht: Vertretener weiß nichts von dem Handeln des Vertreters, hätte es aber bei sorgfältiger Betrachtung wissen und verhindern können. Zudem muss der Vertretenen auf die Vollmacht vertraut haben. (Indiz: Häufiger, dauerhafter Gebrauch).
(P) Anerkennung der Anscheinsvollmacht
a) HM: Anscheinsvollmacht führt zur rechtschäftlichen Bindung (gesetzlicher Rechtsschein). Folge: Gleiche Behandlung wie Duldungsvollmacht. Haftung des Vertretenen. Aber Anfechtung (-), da Rechtsschein nicht rückwirkend angefochten werden kann.
b) AA: Fahrlässiges Handeln kann kein Rechtsgeschäft begründen. Folge: Haftung nach §§ 280 I, 241 II, 311 BGB. AA: § 122 BGB analog (da Fehler in Sphere des Vertretenen liegt).
Beispielsfall: A lässt sich eine Vollmachtsurkunde von B zurückgeben, bewahrt sie aber so auf, das dieser sie leicht an sich nehmen kann. B tut dies auch und tätigt einige Geschäfte für A.
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Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Veröffentlicht: 10.05.2010

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