CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Gesellschaftsrecht / Gesellschaftsrecht
51
Was ist bei einem minderjährigen Gesellschafter zu beachten?
zur Eingehung des Gesellschaftsvertrages mind.Zustimmung des gesetzl.Vertreters erforderlich,§ 107 BGB

->bezweckt Gesellschaft Betrieb eines Erwerbgeschäfts zusätzl.Genehmigung des Familien-Gerichts erforderlich,§§ 1643 I,1822 Nr.3 BGB =>Minderjährigenschutz vorrangig

->WE des Minderjährigen schwebend unwirksam,§§ 108 I,1829 I BGB
=>im Außenverhältnis keine Haftung
-bereits geleistete Beiträge kann er nach §§ 985 bzw 812 zurückverlangen

-wenn außer dem M nur eine weitere Person beteiligt=>keine Gesellschaft entstanden
-bei mehrgliedrigen Gesellschaften entscheidet § 139 BGB
Tags: die fehlerhafte Gesellschaft;minderjähriger Gesellschafter
Quelle: Hemmer-Skript ZivilR V,S.61,Rn.166,167
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English