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Was sind nicht technisch gesicherte Bahnübergänge (BÜ)?
Gekennzeichnet sind Bahnübergänge immer durch ein Andreaskreuz
Anfahrung des Überganges
- durch Sicht
- durch Pfeifen
- durch Geschwindigkeitsverringerung
Die Geschwindigkeitsverringerung (10 - 20 km/h) erfolgt entweder schienenbezogen oder straßenbezogen oder kombiniert schienen- und straßenbezogen.