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Wie können in der gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge eingespart werden? (Kostenerstattungsprinzip)
Freiwillig Versicherte können seit dem 01.01.2004 Kostenerstattunstarife mit Selbstbeteiligung wählen.

Pflichtversicherte können seit dem 01.04.2007 Kostenerstattungstarife mit Selbstbeteiligung wählen.

Dadurch werden dei Beiträge ensprechen ermäßigt. Sie sind dann für mindestens 1 Jahr an den Tarif gebunden.
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Karteninfo:
Autor: Didi
Oberthema: Versicherungswesen
Thema: Krankenversicherung
Veröffentlicht: 22.02.2010

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