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Wonach lassen sich Vollmachten unterscheiden?
Nach der Art der Erteilung der Vollmacht
- Innenvollmacht (§167 I 1. Fall BGB)
- Außenvollmacht (§167 I 2. Fall BGB)
- Bevollmächtigung durch Erklärung an die Öffentlichkeit
(§171 I BGB)
Nach der Art des Inhalts der Vollmacht
- Generalvollmacht
- Gattungsvollmacht (Prokura, Handlungsvollmacht)
- Spezialvollmacht
Nach der Art der Vertretungsberechtigung
- Einzelvollmacht
- Gesamtvollmacht (nur bei Aktivvertretung)
Nach der Art des Verhältnisses zum Geschäftsherrn
- Hauptvollmacht
- Untervollmacht
- Innenvollmacht (§167 I 1. Fall BGB)
- Außenvollmacht (§167 I 2. Fall BGB)
- Bevollmächtigung durch Erklärung an die Öffentlichkeit
(§171 I BGB)
Nach der Art des Inhalts der Vollmacht
- Generalvollmacht
- Gattungsvollmacht (Prokura, Handlungsvollmacht)
- Spezialvollmacht
Nach der Art der Vertretungsberechtigung
- Einzelvollmacht
- Gesamtvollmacht (nur bei Aktivvertretung)
Nach der Art des Verhältnisses zum Geschäftsherrn
- Hauptvollmacht
- Untervollmacht