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Zugang
Das Gelangen einer Willenserklärung in den Macht- und Empfangsbereich des Empfängers in der Weise, dass dieser unter gewöhnlichen Umständen in der Lage ist, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen (z.B. Einwurf in den Briefkasten), sodass es auf die tatsächliche Kenntnisnahme nicht ankommt (z.B. Leses des Briefes).
Karteninfo:
Autor: krokodilmann
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FU Hagen
Veröffentlicht: 13.01.2010