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Welche Kosten unterscheidet man in der KLR?
Die Grundkosten (aufwandsgleiche Kosten, die direkt aus der Finanzbuchhaltung übernommen werden, z.B. Gehälter und Löhne)
Anderskosten (aufwandsungleiche Kosten, die für die KLR aufbereitet werden)
Zusatzkosten (Kosten, denen kein geldlicher Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenüber steht)
Anderskosten (aufwandsungleiche Kosten, die für die KLR aufbereitet werden)
Zusatzkosten (Kosten, denen kein geldlicher Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenüber steht)