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Angebot
Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die ihrem Inhalt nach derart bestimmt ist, dass das Zustandekommen des Vertrags nur vom Einverständnis des Erklärungsempfängers abhängt. Die erforderliche inhaltliche Bestimmtheit ist gegeben, wenn die Willenserklärung die wesentlichen Vertragsbestandteile (sog. „essentialia negotii“) enthält.
Karteninfo:
Autor: ChrissiLLB
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 12.09.2010