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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StR
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ZeugenverweigerungsR 52 StPO
- Konflikt zw Wahrheitspflicht <-> Zeugenstellung
+ muss nicht tats. vorliegen; Stellung als Konfliktpotential ausreichend
+ nahe Angehörige
- Aussageverweigerung darf nicht gegen Angeklagten verwendet werden
- Belehrung vor jeder Vernehmung (52 III StPO)
+ ohne = Verwertungsverbot
- Vernehmung früherer Verhörpersonen (-)
+ Unterlaufen d Schutzzweckes
+ Vernehmung (=weiter Begriff) sind Erkundigungen auf Grund amtlicher Befragungen
> Ausnahme: spontane & freiwillige Aussagen (restriktiv) =/ Vernehmung
Tags: StPO
Quelle:
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Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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