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Grundsätzlich verboten sind:
- Preiskartelle: einheitliche Preisgestaltung oder Preisabsprachen in der Hinsicht, dass ein Kartellmitglied günstiger anbietet als die anderen und somit den Auftrag erhält.
- Gebietskartelle: Jedes Mitglied hat sein bestimmtes Absatzgebiet.
- Kalkulationskartelle: Die Mitglieder kalkulieren alle auf derselben Basis.
- Produktions- oder Quotenkartelle: Jedem Mitglied wird seine Produktionsmenge (Produktionsquote) vorgegeben, sodass keine Überkapazitäten entstehen.