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Sachirrtum
Def.:
Täter nimmt irrig Umstände an, bei derem tatsächlichen Vorliegen der konkrete Tatbestand nicht erfüllt wäre.
führt zum vorsatzausschliessendem Irrtum gem. § 16
Täter nimmt irrig Umstände an, bei derem tatsächlichen Vorliegen der konkrete Tatbestand nicht erfüllt wäre.
führt zum vorsatzausschliessendem Irrtum gem. § 16
Tags: Definition, Irrtum, Vorsatz
Quelle:
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