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Öffentliches Recht: Lektion 1
Nebenbestimmungen: Statthafte Klageart
I. Ist auch eine Verpflichtungsklage auf Erlass einer
Nebenbestimmung denkbar?
II. Kann eine Behörde nachträglich Nebenbestimmungen
erlassen?
III. Kann ein Dirtter gegen Nebenbestimmungen vorgehen?
Nebenbestimmungen: Statthafte Klageart
I. Ist auch eine Verpflichtungsklage auf Erlass einer
Nebenbestimmung denkbar?
II. Kann eine Behörde nachträglich Nebenbestimmungen
erlassen?
III. Kann ein Dirtter gegen Nebenbestimmungen vorgehen?
I. Ja, wenn der Kläger mit der Art und Weise einer Nebenbestimmung nicht einverstanden ist (wird idR nicht vorkommen, da dieser bei RWK auch die gesamte Bestimmung anfechten könnte).
II. Nachträgliche Nebenbestimmungen: Im Rahmen von
spezialrechtlichen Aufhebungsvorschriften oder §§ 48, 49 VwVfG.
III. Drittschutz: Beachte Klagebefungis - Drittschutz. Zwei Fälle denkbar.
a) Kläger möchte modifizierte Auflage = Anfechtungsklage
b) Kläger möchte den Erlass einer Nebenbestimmung =
Verpflichtungsklage.
II. Nachträgliche Nebenbestimmungen: Im Rahmen von
spezialrechtlichen Aufhebungsvorschriften oder §§ 48, 49 VwVfG.
III. Drittschutz: Beachte Klagebefungis - Drittschutz. Zwei Fälle denkbar.
a) Kläger möchte modifizierte Auflage = Anfechtungsklage
b) Kläger möchte den Erlass einer Nebenbestimmung =
Verpflichtungsklage.