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Ausgang des Zwischenverfahrens
Eröffnungsbeschluss, wenn Gericht den Angeschuldigten für hinreichend verdächtig hält
Einstellung, wegen Geringfügigkeit, Auflagen und Weisungen
vorläufige Einstellung, Abwesenheit vom Angeschuldigten
Nichteröffnungsbeschluss, bei nicht ausreichenden Beweisen
Eröffnungsbeschluss, wenn Gericht den Angeschuldigten für hinreichend verdächtig hält
Einstellung, wegen Geringfügigkeit, Auflagen und Weisungen
vorläufige Einstellung, Abwesenheit vom Angeschuldigten
Nichteröffnungsbeschluss, bei nicht ausreichenden Beweisen