1
Reinigungseid:
Durch wiederholen einer Eiodesformel von den Sünden reinwaschen. Schon ein Versprecher zählte wie ein Geständnis
Wasserprobe:
- mit heißem Wasser, Ring rausholen mit der Hand, verheilen die Wunden schnell, dann unschuldig
- mit kaltem Wasser, nach eintauchen Körper oben, schuldig
Bahrrecht:
Schuldiger zum Leichnahm, Finger auf Wunde, Blut dann Schuldig
Durch wiederholen einer Eiodesformel von den Sünden reinwaschen. Schon ein Versprecher zählte wie ein Geständnis
Wasserprobe:
- mit heißem Wasser, Ring rausholen mit der Hand, verheilen die Wunden schnell, dann unschuldig
- mit kaltem Wasser, nach eintauchen Körper oben, schuldig
Bahrrecht:
Schuldiger zum Leichnahm, Finger auf Wunde, Blut dann Schuldig
2
Kodifizierung/Kodifikation: systematische Zusammenfassung des für eineen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk
- abschließende Regelung, systematisch geordnet
Rezeption:
Übernahme als "gemeines Recht"
Partikularrecht:
partielles Recht bezeichnet Rechtsnormen die nur für einen Teil eines Gebietes (örtlich) gelten
- abschließende Regelung, systematisch geordnet
Rezeption:
Übernahme als "gemeines Recht"
Partikularrecht:
partielles Recht bezeichnet Rechtsnormen die nur für einen Teil eines Gebietes (örtlich) gelten
3
Historische Aspekte
kleine Strafprozessreform von 1964
- um Rechtszersplitterung nah ´45 zu beseitigen
- Rückkehr zum rechtsstand von ´33 aber Herstellung rechtsstaatlicher Garantien des Strafrechts
Stärkung der Rechte des Beschuldigten
- U-Haft eingeschränkt
- Verhältnismäßigkeitsgrundsatz voll angewendet
Prozeßmaxime
prägen die Struktur des Verfahrens, Ablösung des Inquisitionsprozesses
(Einleitung-Ermittlung-Aburteilung) in einer Hand
kleine Strafprozessreform von 1964
- um Rechtszersplitterung nah ´45 zu beseitigen
- Rückkehr zum rechtsstand von ´33 aber Herstellung rechtsstaatlicher Garantien des Strafrechts
Stärkung der Rechte des Beschuldigten
- U-Haft eingeschränkt
- Verhältnismäßigkeitsgrundsatz voll angewendet
Prozeßmaxime
prägen die Struktur des Verfahrens, Ablösung des Inquisitionsprozesses
(Einleitung-Ermittlung-Aburteilung) in einer Hand
4
Ermittlung / Vorverfahren White Board nutzen
Verdachtsgrade:
- Vermutung: Ermittlungsverfahren unzulässig
- einfacher Anfangsverdacht: 152 StPO, konkrete Tatsachen, verfolgbare Straftat, bloße Vermutung reicht nicht aus
- hinreichender Tatverdacht
Verurteilung ist Aufgrund bisheriger Ermittlungen wahrscheinlich, Anklageerhebung, Eröffnungsbeschluss erforderlich
- dringender Tatverdacht
hohe Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung
Verdachtsgrade:
- Vermutung: Ermittlungsverfahren unzulässig
- einfacher Anfangsverdacht: 152 StPO, konkrete Tatsachen, verfolgbare Straftat, bloße Vermutung reicht nicht aus
- hinreichender Tatverdacht
Verurteilung ist Aufgrund bisheriger Ermittlungen wahrscheinlich, Anklageerhebung, Eröffnungsbeschluss erforderlich
- dringender Tatverdacht
hohe Wahrscheinlichkeit einer späteren Verurteilung
5
Zwischenverfahren
Kontrollfunktion
Gericht prüft ob hinreichender Tatverdacht begründet ist
Gewährung rechtlichen Gehörs
Angeschuldigter hat die Möglichkeit vor der öffentlichen Hauptverhandlung bei einem unabhängigem Richter Einwendungen zu erheben, Beweisanträge zu stellen
Kontrollfunktion
Gericht prüft ob hinreichender Tatverdacht begründet ist
Gewährung rechtlichen Gehörs
Angeschuldigter hat die Möglichkeit vor der öffentlichen Hauptverhandlung bei einem unabhängigem Richter Einwendungen zu erheben, Beweisanträge zu stellen
6
Ausgang des Zwischenverfahrens
Eröffnungsbeschluss, wenn Gericht den Angeschuldigten für hinreichend verdächtig hält
Einstellung, wegen Geringfügigkeit, Auflagen und Weisungen
vorläufige Einstellung, Abwesenheit vom Angeschuldigten
Nichteröffnungsbeschluss, bei nicht ausreichenden Beweisen
Eröffnungsbeschluss, wenn Gericht den Angeschuldigten für hinreichend verdächtig hält
Einstellung, wegen Geringfügigkeit, Auflagen und Weisungen
vorläufige Einstellung, Abwesenheit vom Angeschuldigten
Nichteröffnungsbeschluss, bei nicht ausreichenden Beweisen
7
Hauptverfahren
Strengbeweis, 244 Urkunden, Augenschein, Zeugen, Sachverständige, Einlassung/Geständnis
bei Sachentscheidungen (Schuld oder Straffrage)
Freibeweis
bei Verfahrensfragen
Strengbeweis, 244 Urkunden, Augenschein, Zeugen, Sachverständige, Einlassung/Geständnis
bei Sachentscheidungen (Schuld oder Straffrage)
Freibeweis
bei Verfahrensfragen
8
Rechtsmittelverfahren
Verschlechterungsverbot reformatio in peius
bezieht sich nur auf Art, Höhe der Rechtsfolge einer Tat, Änderungen des Schuldspruchs bleiben möglich
Verschlechterungsverbot reformatio in peius
bezieht sich nur auf Art, Höhe der Rechtsfolge einer Tat, Änderungen des Schuldspruchs bleiben möglich
Kartensatzinfo:
Autor: Stütze
Oberthema: Jura
Thema: Strafprozessrecht
Veröffentlicht: 10.03.2010
Tags: 2/2010, Gang des Strafverfahrens
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