Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
9
Erfüllung
Das Bewirken der geschuldeten Leistung durch (in der Regel) den Schuldner an den Gläubiger, § 362 Abs. 1 BGB. Dadurch erlischt das Schuldverhältnis.
Karteninfo:
Autor: krokodilmann
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: FU Hagen
Veröffentlicht: 13.01.2010